Im Herbst 2023 wollte ich meinen Swisscom-Vertrag kündigen. Ich hab gedacht: ich kündige per E-Mail, das wird dann nächsten Monat aufgehoben, und ich wechsle zu Salt. So funktioniert das nicht. Drei Monate später hatte ich immer noch ein Swisscom-Abo. Und ich hab 147 CHF zu viel bezahlt – drei Monate à 49 CHF für einen Vertrag den ich nicht mehr wollte.
Der Fehler war simpel: Ich hatte die Kündigungsfrist nicht beachtet. Swisscom hat bei meinem Tarif eine dreimonatige Kündigungsfrist auf das Vertragsende. Ich hab im September gekündigt, das Vertragsende war aber Oktober – und weil drei Monate Frist, bedeutete das: Dezember als letzter Monat. Ich hatte gedacht, drei Monate Frist bedeutet, ab sofort noch drei Monate. Falsch: es bedeutet, spätestens drei Monate vor dem nächsten Vertragsende kündigen.
Das ist ein Unterschied den man kennen muss.
Wie Kündigungsfristen bei den grossen Anbietern funktionieren
Ein paar konkrete Angaben – aber bitte immer im eigenen Vertrag prüfen, das kann sich ändern und variiert je nach Tarif:
Swisscom: Typisch 3 Monate Kündigungsfrist auf das Vertragsende (meist jährlich). Kündigung per Brief, Online-Formular oder Telefon möglich. Brief per Einschreiben empfehlenswert.
Sunrise: Je nach Tarif 1 bis 3 Monate. Einige neuere Abos haben monatliche Kündbarkeit mit 30 Tagen Frist. Vertrag prüfen.
Salt: Viele Abos monatlich kündbar mit 30 Tagen Frist. Längere Bindung bei Sonderangeboten möglich.
yallo / wingo: In der Regel monatlich kündbar, kurze Fristen. Das ist einer der Vorteile dieser Anbieter.
Die wichtigste Faustregel: Je günstiger der Monatspreis, desto flexibler die Kündigung. Die grossen drei Anbieter haben tendenziell längere Fristen bei günstigeren Aktionspreisen – das steht dann im Kleingedruckten.
Wie kündigt man am sichersten? Ich empfehle grundsätzlich schriftlich, entweder Brief per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung. Telefon-Kündigung ist möglich, aber du hast keinen Nachweis. Beim Brief hast du ein Datum. Das ist im Streitfall wichtig.
Was bei der Mobilnummer-Portierung zu beachten ist: Die Portierung kündigt den alten Vertrag nicht automatisch. Du musst beides tun: die Portierung beim neuen Anbieter beantragen UND beim alten Anbieter kündigen. Wenn du nur portierst ohne zu kündigen, läuft der alte Vertrag unter Umständen weiter – ohne dass du die Nummer noch hast. Das kommt seltener vor, aber es passiert.
Was ich heute anders mache: Ich hab die Vertragsdaten meines Abos als Erinnerung im Kalender. Drei Monate vor dem Ablauf ein Reminder. Dann schaue ich an – bin ich zufrieden, oder wechsle ich? Das kostet zehn Minuten pro Jahr und hat mich seitdem nicht mehr überrascht.
Wenn du nicht mehr weisst wann dein Vertrag ausläuft oder welche Frist du hast: einfach beim Anbieter nachfragen. Das dauert drei Minuten und die müssen dir das sagen. Oder du rufst kurz bei Tarifblitz an – die klären das im Gespräch ab und sagen dir auch gleich, ob sich ein Wechsel lohnt.
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